Info zurRechnung
So kannst du die Rechnung ganz einfach absetzen:
Da ich im Ausland lebe, läuft die Rechnung über meine ausländische Firma, in diesem Fall läuft das Ganze über das Reverse-Charge-Verfahren – das ist völlig normal bei internationalen Rechnungen und bedeutet für dich keine zusätzlichen Kosten.
Dein Steuerberater weiß was zu tun ist.
Solltest du selbst deine Steuererklärung machen, läuft es wie folgt ab:
✅ Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, gibst du die 19 % Umsatzsteuer einfach in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an – und ziehst sie direkt wieder als Vorsteuer ab. Das gleicht sich aus, sodass du nichts zahlen musst.
✅ Zusätzlich kannst du die Rechnung ganz normal als Betriebsausgabe absetzen und so deinen steuerpflichtigen Gewinn senken.
💡 Am besten lässt du die Rechnung über dein Unternehmen laufen und nicht als Privatperson, da das Reverse-Charge-Verfahren für geschäftliche Transaktionen gedacht ist. Falls du Kleinunternehmer bist oder keine Umsatzsteuer abführst, kannst du die Rechnung trotzdem als Ausgabe verbuchen – nur ohne Vorsteuerabzug dann.
Falls du Fragen hast, frag gerne einen Steuerberater – aber eigentlich ist das Standard und läuft automatisch. 😊